Vermessungsbüro Blache

Vermessung im Burgenlandkreis und ganz Sachsen-Anhalt

Drohne? Drohne!

Written By: Admin - Nov.• 28•18

Einige Kunden wissen bereits, daß wir für Vermessungs- und Dokumentationszwecke seit einiger Zeit auch Drohnen als „Sensor“ einsetzen. Der Gesetzgeber hat mit der sog. „Drohnen-Verordnung“ den Einsatz dieser korrekt als „UAV“ zu bezeichnenden Fluggeräte streng geregelt. Um einen sinnvollen Betrieb für unsere Zwecke zu ermöglichen, hat uns das Landesverwaltungsamt vor einigen Tagen mit einer Ausnahmegenehmigung ausgestattet, die von einigen wesentlichen Verboten der Drohnen-VO befreit, z.B. dem Fliegen unter bestimmten Voraussetzungen über bebauten Grundstücken, Bundesstraßen usw. Wir sind sehr erfreut, daß wir unsere Technik nun in weiteren Arbeitsfeldern auf gesicherter rechtlicher Basis einsetzen können. Selbstverständlich sind unsere „Piloten“ ausgebildet, der Chef hat sogar den „Drohnenführerschein“ obwohl wir unter dem Abfluggewicht von 2kg bleiben, und natürlich sind wir speziell haftpflichtversichert für den Einsatz von UAV.

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