Kostenermittlung für Grenzfeststellung (allg: amtliche Wiederherstellung der Grenzen) Bitte tragen Sie möglichst alle Angaben ein, orientieren Sie sich an den Beispielangaben, je mehr Angaben, desto weniger Rückfragen!
Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt ! Das Absenden des Formulares löst KEINEN Auftrag aus, nur die Ermittlung der Kosten!
Die Gebührenhöhe hängt von 3 wesentlichen Faktoren ab:
- der Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte (siehe Flurkarte)
- der Länge der insgesamt festzustellenden Grenzen (Teilstrecken aufsummiert)
- dem Bodenrichtwert (liegt in der Regel durch Amt vor)
„Festgestellter Grenzpunkt“ heisst der Grenzpunkt, dessen Lage durch Vermessung in der Örtlichkeit exakt wiederhergestellt und in der Regel durch eine Grenzmarke dauerhaft gekennzeichnet wird.
„Grenzlänge“ ist die Summe aller Abstände zwischen den festgestellten Grenzpunkten.
Zur Zählweise der Grenzpunkte und der Grenzlängen hilft Ihnen vielleicht unser Video. (Wenn Sie nichts sehen/hören, aktualisieren Sie bitte Ihren Flashplayer!)
Bitte füllen Sie in folgendem Fenster die Daten möglichst korrekt aus (mit * sind Pflichtangaben, nun auf den blauen Link klicken):
Kostenermittlung Grenzfeststellung
Hinweis:
Mit dem Klick auf “ SENDEN“ werden Ihre Daten werden an uns per Mail gesendet und nur zu diesem Zweck auf unserem EDV-System erfasst, es erfolgt keine Verwendung für andere Zwecke.